Pflege-Wegweiser
Plötzlich muss man sich mit dem Thema
Pflege und Pflegebedürftigkeit
auseinandersetzen, und das kann sehr
anstrengend sein oder einen sogar
völlig überfordern:
Wofür ist wer zuständig? Was muss ich
beantragen und was muss ich wie
ausfüllen? Welche Möglichkeiten habe
ich? Welche Rechte und Pflichten
erwarten mich?
Erste Schritte-
Antrag auf Leistungen der
Pflegeversicherung
Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in
Verbindung und stellen dort einen Antrag auf Leistungen
der Pflegeversicherung. Selbstverständlich kann das
auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter
Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu
bevollmächtigen. Gern sind auch wir Ihnen dabei
behilflich.
Wenn Sie einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt
haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung mit der Begutachtung zur
Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit. (MDK)
Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen
Tätigkeiten Ihnen geholfen werden muss (zum Beispiel
beim Anziehen, Essen, Waschen ect.) und wie viel Zeit
diese Hilfen in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind
wichtig für die Begutachtung durch den MDK.
Halten Sie beim Besuch des MDK alle Ihre medizinischen
Unterlagen wie Krankenhausberichte, Diagnosen und
Befunde von Ärzten sowie Medikamentenpläne bereit.
Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch
den MDK anwesend zu sein.
Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig
durch Ihre Angehörigen oder andere Pflegeperson(en)
durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder
ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes
zurückgreifen müssen.
Häufig gestellte Fragen
Finanzierung
Mit einem Pflegegrad können Anteile der Kosten über die
Pflegekasse finanziert werden. Auch die so genannte
„Verhinderungspflege“ kann im Rahmen der
Tagesbetreuung abgerechnet werden. Bei einem
ausführlichen Beratungsgespräch erstellen wir gerne ein
individuelles, unverbindliches Angebot.
Ambulanter Pflegedienst Lebensweg
Kremper Str. 18A 23730 Neustadt in Holstein
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Was ist zu tun, wenn
Pflegebedürftigkeit eintritt?
Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung bei den
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des
täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe bedürfen,
dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen
der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf
muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate
bestehen.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Wer ist pflegebedürftig?
Der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung (MDK) besucht den
vermeintlich Pflegebedürftigen in seiner
Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf.
In diese Begutachtung fließen auch ärztliche
Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu
einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig,
einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Wer entscheidet, ob ich Anspruch
auf häusliche Pflege habe?
Ein Antrag bei der Pflegekasse kann formlos
gestellt werden. Es wurden aber von den
einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt, die
Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Fragen
Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Wie und wo stelle ich den Antrag
auf Pflegeleistungen?
Ja. Ein Pflegegrad entspricht einem bestimmten
Leistungsbetrag, der unabhängig vom eigenen
Einkommen ist.
Dabei gilt: Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5
sind verpflichtet, sich regelmäßig persönlich beraten zu
lassen. Kommen Pflegegeldempfänger ihrer Pflicht nicht
nach, kann ihnen das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen
werden.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Sind die Pflegeleistungen unabhängig
von meinem Einkommen?
Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der
Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen sowie
im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen
Verrichtungen. Ebenfalls gehören Beratungen,
Betreuungsleistungen (z. B. Beschäftigung, Spaziergänge
usw.) und behandlungspflegerische Leistungen (z. B.
Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung)
zum Angebot von Pflegediensten.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Welche Hilfe kann ich vom
Pflegedienst erhalten?
Ja, natürlich. Die Pflegekasse bewilligt den Pflegegrad. Mit
dieser Entscheidung steht Ihnen ein gewisser monatlicher
Betrag zur Verfügung. Welche Leistungen Sie in Anspruch
nehmen wollen, besprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, der
Ihnen ein Angebot macht und Ihnen die Kosten darstellt.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Kann ich über den Pflegedienst
auch nur Unterstützung im
hauswirtschaftlichen Bereich erhalten?
1. Sie verfügen über einen Pflegegrad
Wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch
nehmen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie
möchten nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, das
heißt die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch
den Pflegedienst ausgeschöpft, oder Sie wählen die
Kombination von Sachleistung und Pflegegeld. Hier wird
der Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch
genommen, so dass anteilig Pflegegeld beantragt werden
kann. Es ist natürlich auch möglich, darüber hinaus noch
privat Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dann von
Ihnen zusätzlich bezahlt werden müssen.
2. Sie verfügen über keine Pflegegrad
Als Selbstzahler können Sie auch alle Leistungen von uns in
Anspruch nehmen.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Was bekomme ich an Unterstützung
von der Pflegekasse?
Zahlt alles die Pflegekasse, oder
muss ich auch selbst bezahlen?
Vom Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung erhalten Sie eine
Vergleichsliste über die Leistungen und
Vergütungen der zugelassenen
Pflegeeinrichtungen Ihrer Umgebung. Mit
welchem Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag
abschließen, bleibt jedoch Ihnen überlassen.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Darf ich den Pflegedienst selbst
wählen oder wird er mir vorgeschrieben?
Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind, die Tür zu öffnen, ist
es nicht erforderlich, dem Pflegedienst einen Schlüssel
auszuhändigen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so
dass ein Öffnen der Tür nur schwer oder gar nicht mehr
möglich ist, werden in den meisten Fällen ein oder mehrere
Schlüssel ausgehändigt. Dies wird in einem
Schlüsselprotokoll festgehalten. Gerne stehen wir Ihnen
beratend zur Seite :
Muss ich dem Pflegedienst einen
Schlüssel aushändigen?
Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die
Kombinationsleistung Sachleistung und Pflegegeld zu wählen
Zum anderen ist es möglich, Verhinderungspflege zu
beantragen, wenn pflegende Personen in Urlaub fahren.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Ich werde von Angehörigen gepflegt und
brauche nur am Wochenende
und wenn sie in Urlaub fahren Hilfe.
Wie ist das zu organisieren, und wie
wird das Pflegegeld verrechnet?
Nein, so lange, wie es möglich ist, können Sie in Ihrer
Wohnung leben und dort Unterstützung erhalten. Wenn sich
Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bis dahin erbrachten
Leistungen nicht mehr ausreichen, kann eine höhere
Pflegestufe beantragt werden, wodurch es Ihnen dann
wiederum möglich ist, mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Außerdem besteht die Möglichkeit sich zunächst nur
tagsüber in einer Tagespflege versorgen zu lassen oder in
eine betreute Wohngemeinschaft zu ziehen, in der Sie dann
versorgt werden.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige?
Muss ich dann automatisch in ein Pflegeheim?
Ja, Pflege- und Krankenkassen finanzieren auch notwendige
Hilfsmittel wie z. B. Pflegebett, Rollatoren, Hausnotrufgerät
usw. Ebenso werden Verbrauchsmaterialien
(Inkontinenzmaterial, Handschuhe usw.) bis zu einem
monatlich festgelegten Betrag finanziert.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Habe ich Anspruch auf die
Versorgung mit Hilfsmitteln?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. ebenerdiger
Zugang zur Dusche, werden ebenfalls von der Pflegekasse
finanziert bis zu einem festgesetzten Höchstbertrag.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite :
Wer bezahlt die notwendigen
Umbaumaßnahmen in meiner Wohnung,
die aufgrund meiner Pflegebedürftigkeit
notwendig sind?