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04366 884 700
info@lebensweg-pflege.de
Ambulanter Pflegedienst Lebensweg Bäderstraße 34 23743 Cismar

Pflege-Wegweiser

Termine vor Ort nach telefonischer Vereinbarung
Plötzlich muss man sich mit dem Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit auseinandersetzen, und das kann sehr anstrengend sein oder einen sogar völlig überfordern: Wofür ist wer zuständig? Was muss ich beantragen und was muss ich wie ausfüllen? Welche Möglichkeiten habe ich? Welche Rechte und Pflichten erwarten mich?
Erste Schritte- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in Verbindung und stellen dort einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Gern sind auch wir Ihnen dabei behilflich. Wenn Sie einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit. (MDK) Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Tätigkeiten Ihnen geholfen werden muss (zum Beispiel beim Anziehen, Essen, Waschen ect.) und wie viel Zeit diese Hilfen in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK. Halten Sie beim Besuch des MDK alle Ihre medizinischen Unterlagen wie Krankenhausberichte, Diagnosen und Befunde von Ärzten sowie Medikamentenpläne bereit. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen oder andere Pflegeperson(en) durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.
Häufig gestellte Fragen
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Grömitz/Cismar
Neustadt
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Finanzierung Mit einem Pflegegrad können Anteile der Kosten über die Pflegekasse finanziert werden. Auch die so genannte „Verhinderungspflege“ kann im Rahmen der Tagesbetreuung abgerechnet werden. Bei einem ausführlichen Beratungsgespräch erstellen wir gerne ein individuelles, unverbindliches Angebot.

Was ist zu tun, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt?

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