Ambulanter Pflegedienst Lebensweg
Kremper Str. 18A 23730 Neustadt in Holstein
Was sind Pflegegrade?
Termine vor Ort nach telefonischer Vereinbarung
Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige
Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen.
Maßgeblich ist, inwieweit jemand tägliche Anforderungen selbstständig bewältigen
kann, und welche Fähigkeiten die Person noch hat. Die Beeinträchtigung des
pflegebedürftigen Menschen kann körperlich, psychisch oder geistig sein. Der
Fragenkatalog deckt alle drei Bereiche ab. In unterschiedlichen Bereichen werden, je
nach Ergebnis der Fragen, Punkte vergeben, die zur Einstufung in einen Pflegegrad
(früher: Pflegestufe) führen.
Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, und welche
Fähigkeiten der Person noch zur Verfügung stehen, werden sechs Lebensbereiche
betrachtet und erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen
erfasst. Diese sechs Lebensbereiche (Module) fließen mit unterschiedlicher
Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.
Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege
Leistungen für Pflegebedürftige
link zum Bundesminiteriums für Gesundheit:
Geringe Beeinträchtigung der
Selbständigkeit.
Erhebliche Beeinträchtigung
der Selbständigkeit.
Schwere Beeinträchtigung
der Selbständigkeit.
Schwerste Beeinträchtigung
der Selbständigkeit.
Schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit mit
besonderen Anforderungen
an die pflegerische
Versorgung.
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Module
1. Mobilität
Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen
im Bett) möglich?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe
Handlungen durchgeführt werden?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen
(irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?
4. Selbstversorgung
Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die
Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen?
5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen
(z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle
Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal
interagiert?
Pflegegrade
Pflegegrad 1:
ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in
Frage, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zeigen.
Pflegegrad 2:
wird zugeordnet, wenn die eigene Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist.
Pauschale Aussagen lassen sich hier nicht treffen, da die Pflegebedürftigkeit
eines jeden Menschen höchst individuell ist und diese von sehr vielen Faktoren
abhängt.
Pflegegrad 3:
erhalten pflegebedürftige Personen, wenn die Selbstständigkeit schwer
beeinträchtigt ist.
Pflegegrad 4:
erhält man vom MDK, wenn die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten schwerst
beeinträchtigt sind.
Pflegegrad 5:
ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die unter die
Definition „Härtefall“ fallen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet,
die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad
wird hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit
und ohne eingeschränkte kognitive Fähigkeiten gemacht
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des
Bundesminiteriums für Gesundheit.